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Briefe

Protest gegen angebliche Abzockerei - 27.10.2005/15.11.2005

An den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

Sehr geehrter Herr Bundesminister,

alle Anwesenden des Bürgerforums, das vom Sozialforum Götzschtal für den 14.11.2005 organisiert worden war, haben die Protestresolution des Sprecherrates unseres Sozialforums Göltzschtal vom 27.10.2005 unterstützt. Wir senden Ihnen im Auftrag aller Bürger, die am Bürgerforum teilgenommen haben, dieses Protestschreiben:

„Mit Entsetzen haben wir Äußerungen von führenden Politikern zur Kenntnis nehmen müssen, die ALG-II-Bezieher des Steuermissbrauchs und der Abzockerei beschuldigen. Wir protestieren energisch gegen eine solche Pauschalverdächtigung massenhaft unschuldig in Arbeitslosigkeit Gefallener!
Die übergroße Mehrzahl der Arbeitslosen empfinden die Unmöglichkeit, ihren Lebensunterhalt durch Arbeit selbst verdienen können, bereits als Demütigung. Durch unverantwortliche Beleidigungen und grundlose Beschuldigungen von Politikern werden sie noch tiefer erniedrigt!

Wo durch falsche Angaben unberechtigt Arbeitslosengeld II genehmigt wurde, soll man das korrigieren, es ist aber eine Schande, wenn Politiker die ohnehin sozial benachteiligten Arbeitslosen verdächtigen, nur weil sie ihre gesetzlich verbuchtes Recht auf Zahlung einer Grundsicherung in Anspruch nehmen wollen. Die oben genannten Beleidigungen verstoßen zudem eklatant gegen das im Grundgesetz verbürgte Sozialstaatsgebot der Bundesrepublik Deutschland.

Wir fordern ausdrücklich, dass solche Beleidigungen künftig unterbleiben!“

Für Richtigkeit:

Dr. Dorothea Wolff
A.-Schweitzer-Str. 54
08209 Auerbach


Antwort Frau Thalheim - 21.12.2005

Zweites Buch Sozialgesetzbuch-Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)

Sehr geehrte Frau Dr. Wolff,

vielen Dank für Ihr Schreiben an Herrn Bundesminister Wolfgang Clement a. D. vom 27. Oktober 2005, in der Sie die Meinung des Sprecherrat des Sozialforums Göltzschtal zum derzeit aktuellen Thema „Abzocke bei Hartz IV Diskussion über Sozialleistungsmissbrauch erreichten das damalige Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit viele unterschiedliche Meinungsäußerungen aus dem ganzen Land.

Auffassung vieler war hierbei, dass die missbräuchliche oder betrügerische Inanspruchnahme von Sozialleistungen nicht toleriert werden kann und darf. Ein Fürsorgesystem wie die Grundsicherung für Arbeitsuchende basiert auf dem gesellschaftlich Konsens, dass von der Allgemeinheit die erforderlichen Mittel aufgebracht werden, um hilfebedürftige Menschen durch angemessene Leistungen vor sozialer Ausgrenzung zu schützen und sie bei ihrer Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen. Dieser Konsens darf nicht durch Missbrauch von Fürsorgeleistungen gefährdet werden. Sozialleistungsmissbrauch muss daher verhindert bzw. aufgedeckt werden.

Andere zeigten sich empört über die Äußerungen zu diesem Thema. Sie hatten offensichtlich den Eindruck, alle arbeitsuchenden hilfebedürftigen Menschen würden unter einen allgemeine Verdacht des Leistungsmissbrauchs und damit die Rechtmäßigkeit ihrer Leistungsansprüche generell in Frage gestellt.

Durch die öffentlichen Äußerungen wurde kein genereller Verdacht gäußert-das Gegenteil ist ausdrücklich der Fall – und rechtmäßige Ansprüche auf Leistungen der Grundsicherung werden selbstverständlich in keiner Weise in Frage gestellt.

Die teilweise in der Öffentlichkeit konkret benannten, in der Praxis recherchierten Fälle von Sozialleistungsmissbrauch im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende verbieten eine Verallgemeinerung, zeigen aber auch, dass es vielfältige Formen des Missbrauchs in einem nicht unerheblichen Umfang gibt. Es ist daher sachgerecht, darauf in angemessener Form hinzuweisen. Die lebensnahe, pointierte Darstellung der Sachverhalte trägt dazu bei, die öffentliche Aufmerksamkeit auch tatsächlich auf des konkrete Problematik zu lenken, was aus meiner Sicht auch notwendig ist. 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag Thalheim

   
   

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