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Protest
gegen angebliche Abzockerei - 27.10.2005/15.11.2005
An den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
Sehr geehrter Herr Bundesminister,
alle Anwesenden des Bürgerforums, das vom Sozialforum
Götzschtal für den 14.11.2005 organisiert worden war,
haben die Protestresolution des Sprecherrates unseres
Sozialforums Göltzschtal vom 27.10.2005 unterstützt. Wir
senden Ihnen im Auftrag aller Bürger, die am Bürgerforum
teilgenommen haben, dieses Protestschreiben:
„Mit Entsetzen haben wir Äußerungen von führenden
Politikern zur Kenntnis nehmen müssen, die ALG-II-Bezieher
des Steuermissbrauchs und der Abzockerei beschuldigen. Wir
protestieren energisch gegen eine solche
Pauschalverdächtigung massenhaft unschuldig in
Arbeitslosigkeit Gefallener!
Die übergroße Mehrzahl der Arbeitslosen empfinden die
Unmöglichkeit, ihren Lebensunterhalt durch Arbeit selbst
verdienen können, bereits als Demütigung. Durch
unverantwortliche Beleidigungen und grundlose
Beschuldigungen von Politikern werden sie noch tiefer
erniedrigt!
Wo durch falsche Angaben unberechtigt Arbeitslosengeld II
genehmigt wurde, soll man das korrigieren, es ist aber eine
Schande, wenn Politiker die ohnehin sozial benachteiligten
Arbeitslosen verdächtigen, nur weil sie ihre gesetzlich
verbuchtes Recht auf Zahlung einer Grundsicherung in
Anspruch nehmen wollen. Die oben genannten Beleidigungen
verstoßen zudem eklatant gegen das im Grundgesetz
verbürgte Sozialstaatsgebot der Bundesrepublik Deutschland.
Wir fordern ausdrücklich, dass solche Beleidigungen
künftig unterbleiben!“
Für Richtigkeit:
Dr. Dorothea Wolff
A.-Schweitzer-Str. 54
08209 Auerbach
Antwort Frau Thalheim -
21.12.2005
Zweites Buch
Sozialgesetzbuch-Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)
Sehr geehrte Frau Dr. Wolff,
vielen Dank für Ihr Schreiben an Herrn Bundesminister
Wolfgang Clement a. D. vom 27. Oktober 2005, in der Sie die
Meinung des Sprecherrat des Sozialforums Göltzschtal zum
derzeit aktuellen Thema „Abzocke bei Hartz IV Diskussion
über Sozialleistungsmissbrauch erreichten das damalige
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit viele
unterschiedliche Meinungsäußerungen aus dem ganzen Land.
Auffassung vieler war hierbei, dass die missbräuchliche
oder betrügerische Inanspruchnahme von Sozialleistungen
nicht toleriert werden kann und darf. Ein Fürsorgesystem
wie die Grundsicherung für Arbeitsuchende basiert auf dem
gesellschaftlich Konsens, dass von der Allgemeinheit die
erforderlichen Mittel aufgebracht werden, um
hilfebedürftige Menschen durch angemessene Leistungen vor
sozialer Ausgrenzung zu schützen und sie bei ihrer
Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen. Dieser
Konsens darf nicht durch Missbrauch von Fürsorgeleistungen
gefährdet werden. Sozialleistungsmissbrauch muss daher
verhindert bzw. aufgedeckt werden.
Andere zeigten sich empört über die Äußerungen zu diesem
Thema. Sie hatten offensichtlich den Eindruck, alle
arbeitsuchenden hilfebedürftigen Menschen würden unter
einen allgemeine Verdacht des Leistungsmissbrauchs und damit
die Rechtmäßigkeit ihrer Leistungsansprüche generell in
Frage gestellt.
Durch die öffentlichen Äußerungen wurde kein genereller
Verdacht gäußert-das Gegenteil ist ausdrücklich der Fall
– und rechtmäßige Ansprüche auf Leistungen der
Grundsicherung werden selbstverständlich in keiner Weise in
Frage gestellt.
Die teilweise in der Öffentlichkeit konkret benannten, in
der Praxis recherchierten Fälle von
Sozialleistungsmissbrauch im Bereich der Grundsicherung für
Arbeitssuchende verbieten eine Verallgemeinerung, zeigen
aber auch, dass es vielfältige Formen des Missbrauchs in
einem nicht unerheblichen Umfang gibt. Es ist daher
sachgerecht, darauf in angemessener Form hinzuweisen. Die
lebensnahe, pointierte Darstellung der Sachverhalte trägt
dazu bei, die öffentliche Aufmerksamkeit auch tatsächlich
auf des konkrete Problematik zu lenken, was aus meiner Sicht
auch notwendig ist.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag Thalheim
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