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Neufassung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung
An den
Bundesminister für Arbeit und Soziales Auerbach, den 28.01.2008
Herrn Olaf Scholz
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Mohrenstr. 62
10117 Berlin
Sehr geehrter Herr Bundesminister,
die Neufassung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeldverordnung, die rückwirkend ab 01.01.2008 gelten soll, sieht in § 1 Abs.1 Nr.3 vor, dass nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind
„Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege, die dem gleichen Zweck wie die Leistungen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch dienen, soweit sie die Lage .....“.
In einer Erklärung Ihres Ministeriums werden als Beispiele Lebensmittel- und Möbelspenden genannt,. Sie werden u.a. über Tafeln und Suppenküchen ausgereicht.
Wir bitten um eine Einbeziehung auch der öffentlichen Wohlfahrtspflege, also um die Streichung des Adjektivs „freie“:
Begründung:
Seit einem reichlichen Jahr wird in der Öffentlichkeit das Problem der Kinderarmut diskutiert. In diesem Rahmen wird darauf aufmerksam gemacht, dass Kinder und Jugendliche aus Familien, die ALG II beziehen, aus Kostengründen in der Regel nicht an der Kita- und Schulspeisung teilnehmen können. Deshalb haben zahlreiche Vertretungskörperschaften von Städten und Gemeinden beschlossen, durch die Übernahme der Kosten bzw. die Zahlung eines Zuschusses diesen Kindern und Jugendlichen die Teilnahme an einem warmen Mittagessen in Kita und Schule zu ermöglichen. Die Frage, ob die ARGE diese Spenden auf die Regelleistung des ALG II anrechnen muss, verunsichert viele Bürgermeister sowie Stadt- und Gemeinderäte.
Wir bitten hier um eine exakte rechtliche Klärung, denn wir meinen, dass die Begründung Ihres Hauses für die Aufnahme der oben zitierten Bestimmung auch dann zutrifft, wenn die Spenden aus Haushaltmitteln der Gemeinden finanziert werden:
„Dabei wird davon ausgegangen, dass der (geringe) Wert der Zuwendungen deren Nichtberücksichtigung rechtfertigt“ (Schreiben vom 13.11.2007).
Wir hoffen sehr, dass Sie diese Bitte berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dorothea Wolff
im Namen aller Teilnehmer der Bürgerversammlung
des Sozialforums Göltzschtal
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