Öffentliche Petition
Pet-ID: 13117
Titel: Arbeitslosengeld II:
Rechtsverstöße bei der Neuermittlung der Regelleistungen
verhindern!
Hauptpetent: Dr. Dorothea Wolff
Ende der Mitzeichnungsfrist:
08.09.2010
Text der Petition:
Die Bundesregierung wird aufgefordert,
Prozess und Zwischenergebnisse der Neuermittlung der
Regelleistungen für ALG II-Empfänger allen interessierten
Bürgern offenzulegen und dabei den Beweis zu erbringen,
dass die von den Verfassungsrichtern im Urteil vom
09.02.2010 beanstandeten Regelungen nicht wiederholt werden.
Begründung:
Die Bundesverfassungsrichter betonen in
ihrem Urteil vom 09.02.2010 das Grundrecht auf ein menschenwürdiges
Existenzminimum und kritisieren zahlreiche Verletzungen
verfassungsrechtlicher Maßstäbe bei der Auswertung der
Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen
Bundesamtes von 1998 und 2003.
Zu untersuchen waren die Ausgaben der
unteren 20 % der nach ihrem Nettoeinkommen geschichteten
Haushalte. In der Referenzgruppe durften aber keine
Sozialhilfeempfänger enthalten sein und keine Personen, die
ihren Lebensunterhalt nicht nur aus eigenem Einkommen
bestreiten.
Die Verfassungsrichter beanstanden
u.a.,
-
dass vom Ermittlungsergebnis
(Lebenshaltungskosten und Verbrauchsverhalten der
Referenzgruppe) Geld für nichtexistenznotwendige Produkte
abgezogen wurden, die Personen dieser Gruppe gar nicht
kaufen, z.B. Pelze, Sportboote, Segelflugzeuge,
-
dass die Ausgaben für Bildung komplett
gestrichen wurden,
-
dass die für eine menschenwürdige Existenz
notwendigen Ausgaben der Kinder und Jugendlichen überhaupt
nicht ermittelt wurden,
-
dass die jährliche Anpassung der
Regelleistungen verfahrenswidrig an die Rentenentwicklung
gekoppelt wurde.
Wir fordern Nachweise,
-
dass auch Mittel für die Teilhabe am
gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben
vorgesehen sind,
-
dass die obengenannten Mängel behoben werden,
-
dass die Referenzgruppe keine Sozialhilfeempfänger
und keine Personen enthält, die ihren Lebensunterhalt nicht
ausschließlich aus eigenem Einkommen bestreiten.
Wir sind überzeugt, dass bei Erfüllung
aller Forderungen der Verfassungsrichter die Regelleistungen
der ALG II-Empfänger höher ausfallen werden als sie zur
Zeit sind.
Das Recht auf Information über
Ermittlungsprozess und Zwischenergebnisse leiten wir aus der
Forderung der Verfassungsrichter nach einem transparenten
Ermittlungsverfahren ab.
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Die Petition wurde am 27.
Juli in der Petitionsliste des Bundestages im Internet veröffentlicht
und konnte bis zum 9. September unterstützt und/oder
kommentiert werden.
Ausführlicher Text der Petition zum
Download unter 
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