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Petition

Öffentliche Petition  

Pet-ID: 13117

Titel: Arbeitslosengeld II: Rechtsverstöße bei der Neuermittlung der Regelleistungen verhindern!

Hauptpetent: Dr. Dorothea Wolff

Ende der Mitzeichnungsfrist: 08.09.2010  

Text der Petition:  

Die Bundesregierung wird aufgefordert, Prozess und Zwischenergebnisse der Neuermittlung der Regelleistungen für ALG II-Empfänger allen interessierten Bürgern offenzulegen und dabei den Beweis zu erbringen, dass die von den Verfassungsrichtern im Urteil vom 09.02.2010 beanstandeten Regelungen nicht wiederholt werden.  

Begründung:  

Die Bundesverfassungsrichter betonen in ihrem Urteil vom 09.02.2010 das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum und kritisieren zahlreiche Verletzungen verfassungsrechtlicher Maßstäbe bei der Auswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamtes von 1998 und 2003.

Zu untersuchen waren die Ausgaben der unteren 20 % der nach ihrem Nettoeinkommen geschichteten Haushalte. In der Referenzgruppe durften aber keine Sozialhilfeempfänger enthalten sein und keine Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht nur aus eigenem Einkommen bestreiten.

Die Verfassungsrichter beanstanden u.a.,

-          dass vom Ermittlungsergebnis (Lebenshaltungskosten und Verbrauchsverhalten der Referenzgruppe) Geld für nichtexistenznotwendige Produkte abgezogen wurden, die Personen dieser Gruppe gar nicht kaufen, z.B. Pelze, Sportboote, Segelflugzeuge,

-          dass die Ausgaben für Bildung komplett gestrichen wurden,

-          dass die für eine menschenwürdige Existenz notwendigen Ausgaben der Kinder und Jugendlichen überhaupt nicht ermittelt wurden,

-          dass die jährliche Anpassung der Regelleistungen verfahrenswidrig an die Rentenentwicklung gekoppelt wurde.  

Wir fordern Nachweise,

-          dass auch Mittel für die Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben vorgesehen sind,

-          dass die obengenannten Mängel behoben werden,

-          dass die Referenzgruppe keine Sozialhilfeempfänger und keine Personen enthält, die ihren Lebensunterhalt nicht ausschließlich aus eigenem Einkommen bestreiten.  

Wir sind überzeugt, dass bei Erfüllung aller Forderungen der Verfassungsrichter die Regelleistungen der ALG II-Empfänger höher ausfallen werden als sie zur Zeit sind.  

Das Recht auf Information über Ermittlungsprozess und Zwischenergebnisse leiten wir aus der Forderung der Verfassungsrichter nach einem transparenten Ermittlungsverfahren ab.

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Die   Petition wurde am 27. Juli in der Petitionsliste des Bundestages im Internet veröffentlicht und konnte bis zum 9. September unterstützt und/oder kommentiert werden.

Ausführlicher Text der Petition zum Download unter 

 

   
   

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