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Auerbach, am 30.06.2010
Sozialforum Göltzschtal
Bürgerversammlung
i.A. Dr.
Dorothea Wolff
A.-Schweitzer-Str. 54
08209 Auerbach
Bundesministerin für Arbeit und Soziales
Frau Dr. Ursula von der Leyen
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Wilhelmstr. 49
11017 B E R L I N
Neuermittlung der Regelleistungen zum SGB II nach
dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 09.02.2010
Sehr geehrte Frau Bundesministerin,
wir, die Anwesenden zu den Bürgerforen, die das Sozialforum
Göltzschtal regelmäßig organisiert, verfolgen
interessiert die Aktualisierung geltenden Rechts für ALG
II-Empfänger, insbesondere sind wir bemüht, höchstrichterliche
Urteile auszuwerten.
Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 09.02.2010
über die Verfassungswidrigkeit geltender Regelleistungen im
SGB II haben wir uns ausführlich beschäftigt. Die
folgenden Ausführungen sind das Diskussionsergebnis unseres
Bürgerforums vom 28.06.2010.
Wir haben ein existenzielles Interesse daran, dass bei der
Neuermittlung der Regelleistungen, insbesondere bei der
Interpretation und Auswertung
der letzten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe,
nicht wieder die gleichen Fehler gemacht werden wie bei der
Auswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe von 1998
und 2003. Wir entnehmen den Darlegungen der
Bundesverfassungsrichter, dass die Verstöße gegen eine
verfassungsgemäße Ermittlung der Regelleistungen sich im
wesentlichen auf den Anspruchsumfang unberechtigt
betragssenkend ausgewirkt haben.
In den Leitsätzen zum Urteil fordern die
Verfassungsrichter, dass der Gesetzgeber alle
existenznotwendigen Aufwendungen in einem transparenten
und sachgerechten Verfahren realitätsgerecht sowie
nachvollziehbar auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und
schlüssiger Berechnungsverfahren zu bemessen hat.
Aus der Forderung nach Transparenz leiten wir ab, dass der
Prozess der Ermittlung gegenüber den Bürgern offengelegt
werden muss, dass interessierte Bürger also Einsicht in die
Ermittlungsunterlagen und Ermittlungsergebnisse nehmen können.
Insbesondere interessiert uns,
-
wie verhindert wird, dass unberechtigte Abschläge
in Ausgabepositionen der Abteilungen vorgenommen werden,
-
wie die Regelleistungen für Kinder und
Jugendliche ermittelt werden, vor allem, wie neben den
existenznotwendige Aufwendungen und den erforderlichen
Ausgaben für Bildung die notwendigen Mittel für eine
Mindestteilhabe der Kinder und der Jugendlichen am
gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben
garantiert werden bzw. welche Mittel bereitgestellt werden,
die notwendige Voraussetzungen für diese Mindestteilhabe zu
schaffen,
-
wie die künftige Anpassung der
Regelleistungen ohne Bezug auf die Rentenentwicklung
verfahrensgemäß gesichert werden soll.
Im Besonderen möchten wir uns
überzeugen, dass die im Urteil beanstandeten Abschläge in
den einzelnen Abteilungen der Einkommens- und
Verbrauchsstichprobe nicht wieder vorgenommen werden.
Das betrifft insbesondere
-
Abschläge für Ausgaben in den Abteilungen
03, 05, 08, 09 und 12, die im untersten Quintil der nach
ihrem Nettoeinkommen geschichteten Haushalte nicht
vorgenommen werden, wie z.B. Pelze, Maßkleidung,
Sportboote, Segelflugzeuge,
-
Abschläge in der Abteilung 04 bei der
Ausgabenposition Strom von 15 %,
-
Abschläge in der Abteilung 07 für
Privatfahrzeuge, zudem die Berücksichtung erhöhter
Ausgaben für den ÖPNV, wenn kein Kraftfahrzeug zur Verfügung
steht,
-
die Berücksichtigung der Abteilung 10
vollinhaltlich,
-
die Berücksichtigung der Positionen „außerschulischer
Unterricht in Sport und musischen Fächern“ in der
Abteilung 09.
Uns ist aus der Ausschussdrucksache
16(11)286 des Deutschen Bundestages zwar bekannt, dass bei
der Auswertung der Einkommens- und Verbruchsstichprobe von
2003 bereits einige der beanstandeten Streichungen
unterlassen wurden, trotzdem bitten wir um Einsicht auch in
diese Teile der aktuellen Auswertung, denn die
Verfassungsrichter betonen in ihrem Urteil vom 09.02.2010,
dass weder durch die Auswertung der Einkommens- und
Verbrauchsstichprobe 2003 und die Neubestimmung des
regelsatzrelevanten Verbrauchs in § 2 Abs.2
Regelsatzverordnung 2007 noch durch die Mitte 2009 in Kraft
getretenen §§ 24 a und 74 SGB II die Verfassungsverstöße
beseitigt worden sind.
Die Bundesverfassungsrichter haben die Auswahl der Referenzgruppe
für die Bemessung des Eckregelsatzes verfassungsrechtlich
nicht beanstandet: die Wahl der untersten 20 % der nach
ihrem Nettoeinkommen geschichteten Haushalte nach
Herausnahme von Sozialhilfeempfängern. Dass Sozialhilfeempfänger
nicht in die Ermittlung einbezogen wurden, wurde lediglich
mit entsprechenden Darlegungen von Vertretern des
Statistischen Bundesamtes in der mündlichen Verhandlung des
Bundesverfassungsgerichtes begründet. Weiterhin wurde
ausgeführt, dass, um die Verfälschung der Datenbasis zu
vermeiden, auch der Ausschluss von Personen notwendig ist,
die ihre Ausgaben nicht nur aus eigenem Einkommen, sondern
auch durch Auflösung von Vermögen und Zuwendungen Dritter
tätigen. Zur Herausrechnung dieser Gruppe, heißt es im
Urteil, konnte der Gesetzgeber keine konkreten Aussagen
treffen, der Gesetzgeber wurde aber verpflichtet, bei künftigen
Einkommens- und Verbrauchsstichproben darauf zu achten, dass
auch diese Personengruppe aus der Referenzgruppe
ausgeschieden wird.
Uns interessiert, wie die Ermittler nachweisen,
-
dass keine Sozialhilfeempfänger in die
Referenzgruppe einbezogen wurden und
-
dass Personen aus der Referenzgruppe
ausgeschlossen wurden, die ihre Ausgaben nicht nur aus
eigenem Einkommen tätigen.
Sehr geehrte Frau Bundesministerin,
wir bitten Sie um Information, wie uns
Zugang zu den betreffenden Dokumenten ermöglicht werden
kann, und zwar während des Prozesses der Erarbeitung, nicht
lediglich als Ergebnis eines abgeschlossenen und
beschlossenen Vorgangs.
Aus der Forderung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts
nach Transparenz des Ermittlungsverfahrens leiten wir die
Berechtigung unseres Anliegens ab.
Mit freundlichen Grüßen
Die Mitglieder der Bürgerversammlung des
Sozialforums Göltzschtal vom 28.06.2010
Für die Richtigkeit:
Dr. Dorothea Wolff
Vorsitzende des Sprecherrates
des Sozialforums Göltzschtal
Petra Thoß
Stellv. der Vors. des Sprecherrates
des Sozialforums Göltzschtal
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