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Briefe

Auerbach, am 30.06.2010

Sozialforum Göltzschtal
Bürgerversammlung
i.A. Dr. Dorothea Wolff 
A.-Schweitzer-Str. 54
08209 Auerbach 


Bundesministerin für Arbeit und Soziales
Frau Dr. Ursula von der Leyen 
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Wilhelmstr. 49
11017 B E R L I N 

Neuermittlung der Regelleistungen zum SGB II nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 09.02.2010


Sehr geehrte Frau Bundesministerin,

wir, die Anwesenden zu den Bürgerforen, die das Sozialforum Göltzschtal regelmäßig organisiert, verfolgen interessiert die Aktualisierung geltenden Rechts für ALG II-Empfänger, insbesondere sind wir bemüht, höchstrichterliche Urteile auszuwerten.

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 09.02.2010 über die Verfassungswidrigkeit geltender Regelleistungen im SGB II haben wir uns ausführlich beschäftigt. Die folgenden Ausführungen sind das Diskussionsergebnis unseres Bürgerforums vom 28.06.2010.

Wir haben ein existenzielles Interesse daran, dass bei der Neuermittlung der Regelleistungen, insbesondere bei der Interpretation und Auswertung  der letzten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, nicht wieder die gleichen Fehler gemacht werden wie bei der Auswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe von 1998 und 2003. Wir entnehmen den Darlegungen der Bundesverfassungsrichter, dass die Verstöße gegen eine verfassungsgemäße Ermittlung der Regelleistungen sich im wesentlichen auf den Anspruchsumfang unberechtigt betragssenkend ausgewirkt haben.

In den Leitsätzen zum Urteil fordern die Verfassungsrichter, dass der Gesetzgeber alle existenznotwendigen Aufwendungen in einem transparenten und sachgerechten Verfahren realitätsgerecht sowie nachvollziehbar auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren zu bemessen hat.

Aus der Forderung nach Transparenz leiten wir ab, dass der Prozess der Ermittlung gegenüber den Bürgern offengelegt werden muss, dass interessierte Bürger also Einsicht in die Ermittlungsunterlagen und Ermittlungsergebnisse nehmen können.

Insbesondere interessiert uns,

-          wie verhindert wird, dass unberechtigte Abschläge in Ausgabepositionen der Abteilungen vorgenommen werden,

-          wie die Regelleistungen für Kinder und Jugendliche ermittelt werden, vor allem, wie neben den existenznotwendige Aufwendungen und den erforderlichen Ausgaben für Bildung die notwendigen Mittel für eine Mindestteilhabe der Kinder und der Jugendlichen am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben garantiert werden bzw. welche Mittel bereitgestellt werden, die notwendige Voraussetzungen für diese Mindestteilhabe zu schaffen,

-          wie die künftige Anpassung der Regelleistungen ohne Bezug auf die Rentenentwicklung verfahrensgemäß gesichert werden soll.

Im Besonderen möchten wir uns überzeugen, dass die im Urteil beanstandeten Abschläge in den einzelnen Abteilungen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe nicht wieder vorgenommen werden.

Das betrifft insbesondere

-          Abschläge für Ausgaben in den Abteilungen 03, 05, 08, 09 und 12, die im untersten Quintil der nach ihrem Nettoeinkommen geschichteten Haushalte nicht vorgenommen werden, wie z.B. Pelze, Maßkleidung, Sportboote, Segelflugzeuge,

-          Abschläge in der Abteilung 04 bei der Ausgabenposition Strom von 15 %,

-          Abschläge in der Abteilung 07 für Privatfahrzeuge, zudem die Berücksichtung erhöhter Ausgaben für den ÖPNV, wenn kein Kraftfahrzeug zur Verfügung steht,

-          die Berücksichtigung der Abteilung 10 vollinhaltlich,

-          die Berücksichtigung der Positionen „außerschulischer Unterricht in Sport und musischen Fächern“ in der Abteilung 09.

Uns ist aus der Ausschussdrucksache 16(11)286 des Deutschen Bundestages zwar bekannt, dass bei der Auswertung der Einkommens- und Verbruchsstichprobe von 2003 bereits einige der beanstandeten Streichungen unterlassen wurden, trotzdem bitten wir um Einsicht auch in diese Teile der aktuellen Auswertung, denn die Verfassungsrichter betonen in ihrem Urteil vom 09.02.2010, dass weder durch die Auswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2003 und die Neubestimmung des regelsatzrelevanten Verbrauchs in § 2 Abs.2 Regelsatzverordnung 2007 noch durch die Mitte 2009 in Kraft getretenen §§ 24 a und 74 SGB II die Verfassungsverstöße beseitigt worden sind.

Die Bundesverfassungsrichter haben die Auswahl der Referenzgruppe für die Bemessung des Eckregelsatzes verfassungsrechtlich nicht beanstandet: die Wahl der untersten 20 % der nach ihrem Nettoeinkommen geschichteten Haushalte nach Herausnahme von Sozialhilfeempfängern. Dass Sozialhilfeempfänger nicht in die Ermittlung einbezogen wurden, wurde lediglich mit entsprechenden Darlegungen von Vertretern des Statistischen Bundesamtes in der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichtes begründet. Weiterhin wurde ausgeführt, dass, um die Verfälschung der Datenbasis zu vermeiden, auch der Ausschluss von Personen notwendig ist, die ihre Ausgaben nicht nur aus eigenem Einkommen, sondern auch durch Auflösung von Vermögen und Zuwendungen Dritter tätigen. Zur Herausrechnung dieser Gruppe, heißt es im Urteil, konnte der Gesetzgeber keine konkreten Aussagen treffen, der Gesetzgeber wurde aber verpflichtet, bei künftigen Einkommens- und Verbrauchsstichproben darauf zu achten, dass auch diese Personengruppe aus der Referenzgruppe ausgeschieden wird.

Uns interessiert, wie die Ermittler nachweisen,

-          dass keine Sozialhilfeempfänger in die Referenzgruppe einbezogen wurden und

-          dass Personen aus der Referenzgruppe ausgeschlossen wurden, die ihre Ausgaben nicht nur aus eigenem Einkommen tätigen.

Sehr geehrte Frau Bundesministerin,

wir bitten Sie um Information, wie uns Zugang zu den betreffenden Dokumenten ermöglicht werden kann, und zwar während des Prozesses der Erarbeitung, nicht lediglich als Ergebnis eines abgeschlossenen und beschlossenen Vorgangs.

Aus der Forderung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts nach Transparenz des Ermittlungsverfahrens leiten wir die Berechtigung unseres Anliegens ab.

Mit freundlichen Grüßen

Die Mitglieder der Bürgerversammlung des
Sozialforums Göltzschtal vom 28.06.2010


Für die Richtigkeit:

Dr. Dorothea Wolff 
Vorsitzende des Sprecherrates 
des Sozialforums Göltzschtal 

Petra Thoß 
Stellv. der Vors. des Sprecherrates 
des Sozialforums Göltzschtal 

   
   

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