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Auerbach, am 14.02.2011
Sozialforum Göltzschtal
Bürgerversammlung i.A.
Dr. Dorothea Wolff
A.-Schweitzer-Str. 54
08209 Auerbach
Herrn Ministerpräsidenten Kurt Beck
Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
Postfach 3880
55028 MA I N Z
Verhandlungen
zur Änderung von SGB II
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
mit zunehmendem Befremden verfolgen wir
die Verhandlungen, die in der Arbeitsgruppe des
Vermittlungsausschusses geführt werden, sowie öffentliche
Äußerungen der Verhandlungsführer und weiterer
Beteiligter in den Medien.
Uns verwundert, dass die
Ermittlungsergebnisse der Regelleistungen auf der Grundlage
der EVS von 2008 kaum Gegenstand bisheriger Verhandlungen
waren, obwohl sie auch in der Öffentlichkeit von vielen
Experten problematisiert worden sind. Insbesondere entsetzt
uns, dass die Koalitionsparteien eine künftige Debatte im
Rahmen der Vermittlungsverhandlungen ausschließen wollen.
Dabei wurde der Gesetzgeber vom
Bundesverfassungsgericht beauftragt, den Anspruchsumfang
eines menschenwürdigen Existenzminimums in einem
transparenten und sachgerechten Verfahren realitätsgerecht
und nachvollziehbar zu bemessen. Aber gerade das ist ganz
offensichtlich bisher nicht erfolgt.
Ob die Behauptung von Frau
Bundeskanzlerin Angela Merkel und von Frau Bundesministerin
Ursula von der Leyen berechtigt sind, dass die
Sozialdemokraten die erfolgten Berechnungen der Regelsätze
nicht widerlegt haben, können wir nicht beurteilen. Uns
sind aber detaillierte Berechnungen von Sozialverbänden
(z.B. des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes) und der
Linkspartei bekannt, die zahlreiche Verstöße bei Auswahl
und Zusammensetzung der Referenzgruppe und bei den
vorgenommenen Abschlägen von den Ausgaben er untersuchten
Haushalte nachweisen und deren eigene verfassungskonforme
Berechnungen einen deutlich höheren Regelsatz ergeben.
Diese Berechnungen wurden auch in den Medien kommuniziert.
Auch Mitglieder unseres Sozialforums haben die
Ermittlungsdaten, soweit sie überhaupt zugänglich waren,
kritisch ausgewertet und eine große Anzahl von Verstößen
gegen Forderungen der Verfassungsrichter feststellen müssen
(siehe ein Beispiel in der Anlage).
Wir fordern im Namen vieler weitere
Betroffener mit Nachdruck, dass bei den anstehenden
Verhandlungen die jüngst erfolgte statistische
Sonderauswertung und
die auf dieser Grundlage berechneten Regelsätze der
Regierung kritisch dahingehend untersucht werden, inwieweit
sie Forderungen der Verfassungsrichter nach einem menschenwürdigen
(nicht lediglich physischen) Existenzminimums gerecht werden
und wir erwarten, dass eine entsprechende Korrektur erfolgt.
Eine – offensichtlich geplante –
Missachtung der Forderungen der Verfassungsrichter hätte
nach einer entsprechenden Bestätigung in Bundestag und
Bundesrat mit Sicherheit neue Klagen bis hin zum
Bundesverfassungsgericht zur Folge. Die Erfolgssicherheit dürfte
kaum in Frage stehen.
Mit freundlichen Grüßen
die Besucher der Bürgerversammlung des
Sozialforums Göltzschtal vom 14.02.11
für die Richtigkeit:
Dr. Dorothea Wolff
Anlage
Der o.a. Brief mit Anlage wurde
ebenfalls an die Ministerpräsidenten Horst Seehofer und
Prof. Dr. Wolfgang Böhmer sowie an Bundesministerin Ursula
von der Leyen gesendet.
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