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Briefe

Auerbach, am 14.02.2011

Sozialforum Göltzschtal
Bürgerversammlung
i.A. Dr. Dorothea Wolff
A.-Schweitzer-Str. 54
08209 Auerbach 


Herrn Ministerpräsidenten Kurt Beck
Staatskanzlei Rheinland-Pfalz 
Postfach 3880
55028  MA I N Z

 

Verhandlungen zur Änderung von SGB II


Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

mit zunehmendem Befremden verfolgen wir die Verhandlungen, die in der Arbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses geführt werden, sowie öffentliche Äußerungen der Verhandlungsführer und weiterer Beteiligter in den Medien.

Uns verwundert, dass die Ermittlungsergebnisse der Regelleistungen auf der Grundlage der EVS von 2008 kaum Gegenstand bisheriger Verhandlungen waren, obwohl sie auch in der Öffentlichkeit von vielen Experten problematisiert worden sind. Insbesondere entsetzt uns, dass die Koalitionsparteien eine künftige Debatte im Rahmen der Vermittlungsverhandlungen ausschließen wollen.

Dabei wurde der Gesetzgeber vom Bundesverfassungsgericht beauftragt, den Anspruchsumfang eines menschenwürdigen Existenzminimums in einem transparenten und sachgerechten Verfahren realitätsgerecht und nachvollziehbar zu bemessen. Aber gerade das ist ganz offensichtlich bisher nicht erfolgt.

Ob die Behauptung von Frau Bundeskanzlerin Angela Merkel und von Frau Bundesministerin Ursula von der Leyen berechtigt sind, dass die Sozialdemokraten die erfolgten Berechnungen der Regelsätze nicht widerlegt haben, können wir nicht beurteilen. Uns sind aber detaillierte Berechnungen von Sozialverbänden (z.B. des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes) und der Linkspartei bekannt, die zahlreiche Verstöße bei Auswahl und Zusammensetzung der Referenzgruppe und bei den vorgenommenen Abschlägen von den Ausgaben er untersuchten Haushalte nachweisen und deren eigene verfassungskonforme Berechnungen einen deutlich höheren Regelsatz ergeben. Diese Berechnungen wurden auch in den Medien kommuniziert. Auch Mitglieder unseres Sozialforums haben die Ermittlungsdaten, soweit sie überhaupt zugänglich waren, kritisch ausgewertet und eine große Anzahl von Verstößen gegen Forderungen der Verfassungsrichter feststellen müssen (siehe ein Beispiel in der Anlage).

Wir fordern im Namen vieler weitere Betroffener mit Nachdruck, dass bei den anstehenden Verhandlungen die jüngst erfolgte statistische Sonderauswertung  und die auf dieser Grundlage berechneten Regelsätze der Regierung kritisch dahingehend untersucht werden, inwieweit sie Forderungen der Verfassungsrichter nach einem menschenwürdigen (nicht lediglich physischen) Existenzminimums gerecht werden und wir erwarten, dass eine entsprechende Korrektur erfolgt.

Eine – offensichtlich geplante – Missachtung der Forderungen der Verfassungsrichter hätte nach einer entsprechenden Bestätigung in Bundestag und Bundesrat mit Sicherheit neue Klagen bis hin zum Bundesverfassungsgericht zur Folge. Die Erfolgssicherheit dürfte kaum in Frage stehen.

 

Mit freundlichen Grüßen

die Besucher der Bürgerversammlung des Sozialforums Göltzschtal vom 14.02.11

für die Richtigkeit:
Dr. Dorothea Wolff 

Anlage

 

Der o.a. Brief mit Anlage  wurde ebenfalls an die Ministerpräsidenten Horst Seehofer und Prof. Dr. Wolfgang Böhmer sowie an Bundesministerin Ursula von der Leyen gesendet.

   

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