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Briefe

Auerbach, am 14.02.2011

Sozialforum Göltzschtal
Bürgerversammlung
i.A. Dr. Dorothea Wolff
A.-Schweitzer-Str. 54
08209 Auerbach 


Bundesagentur für Arbeit
Herrn Vorstandsvorsitzenden Frank-Jürgen Weise 
Regensburger Str. 104
90478  N Ü R N B E R G 

Bescheide der Jobcenter nach SGB II seit 01.01.2011


Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

das Bundesverfassungsgericht hat am 09.02.2010 den Gesetzgeber mit der Neuermittlung der Regelleistungen für ALG II-Empfänger  bis zum 31.12.2010 beauftragt.

Dieser Termin wurde nicht eingehalten. Damit mangelt es seit dem 01.01.2011 an einer gültigen Rechtsgrundlage für den Erlass von Bescheiden der Jobcenter. Unserem Verständnis nach müssten deshalb die seit dem 01.01.2011 erlassenen Bescheide zumindest hinsichtlich der Höhe der Regelleistungen als „vorläufig geltend“ gekennzeichnet sein. Das ist aber nach unserer Kenntnis zumindest im Bereich unseres Jobcenters Vogtlandkreis nicht der Fall. Leistungen, die nicht dem ALG II zuzurechnen sind, z.B. der befristete Zuschlag nach dem Bezug von Arbeitslosengeld, wurden dagegen vorsorglich vorläufig ALG II-Empfängern gestrichen mit der Begründung der bevorstehenden vermuteten Gesetzesänderung (mit der Zusicherung der Nachzahlung, falls diese Gesetzesänderung nicht eintritt).

Die Bundesverfassungsrichter haben zwar im obengenannten Urteil festgelegt, dass ein pflichtwidrig später erlassenes Gesetz zum 01.01.2011 in Geltung zu setzen ist, es ist aber noch nicht absehbar, ob der Gesetzgeber diese Forderung übernimmt.

Wenn das nicht erfolgt und die derzeit erlassenen Bescheide nicht als vorläufige Bescheide zu gelten haben, müsste der Anspruch auf Rückwirkung zum 01.01.2011 durch Widerspruch und Klage durchgesetzt werden.

Sozialverbände empfehlen deshalb, gegen Bescheide, die nicht als vorläufig geltend gekennzeichnet sind, Widerspruch einzulegen. Natürlich würde das die Jobcenter – aus unserer Sicht vermeidbar – außerordentlich belasten und von der Erledigung ihrer originären Aufgaben abhalten.

Wir vermuten, dass es zur Frage der Gültigkeit der nach dem 01.01.2011 erlassenen Bescheide zum SGB II eine zentrale Vereinbarung gibt.

Wir möchten Sie deshalb fragen, welche Gründe vorliegen, die seit dem 01.01.2011 erlassenen Bescheide der Jobcenter in der Frage der Höhe der Regelleistungen nicht als vorläufig geltend kennzeichnen zu lassen.

Für eine baldige Antwort wären wir Ihnen dankbar.

 

Mit freundlichen Grüßen

die Besucher der Bürgerversammlung des Sozialforums Göltzschtal

für die Richtigkeit:
Dr. Dorothea Wolff 

   

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