|
Auerbach, am 14.02.2011
Sozialforum Göltzschtal
Bürgerversammlung i.A.
Dr. Dorothea Wolff
A.-Schweitzer-Str. 54
08209 Auerbach
Bundesagentur für Arbeit
Herrn Vorstandsvorsitzenden Frank-Jürgen Weise
Regensburger Str. 104
90478 N Ü R N B E R G
Bescheide der Jobcenter nach SGB II seit 01.01.2011
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
das Bundesverfassungsgericht hat am 09.02.2010 den
Gesetzgeber mit der Neuermittlung der Regelleistungen für
ALG II-Empfänger bis
zum 31.12.2010 beauftragt.
Dieser Termin wurde nicht eingehalten.
Damit mangelt es seit dem 01.01.2011 an einer gültigen
Rechtsgrundlage für den Erlass von Bescheiden der
Jobcenter. Unserem Verständnis nach müssten deshalb die
seit dem 01.01.2011 erlassenen Bescheide zumindest
hinsichtlich der Höhe der Regelleistungen als „vorläufig
geltend“ gekennzeichnet sein. Das ist aber nach unserer
Kenntnis zumindest im Bereich unseres Jobcenters
Vogtlandkreis nicht der Fall. Leistungen, die nicht dem ALG
II zuzurechnen sind, z.B. der befristete Zuschlag nach dem
Bezug von Arbeitslosengeld, wurden dagegen vorsorglich vorläufig
ALG II-Empfängern gestrichen mit der Begründung der
bevorstehenden vermuteten Gesetzesänderung (mit der
Zusicherung der Nachzahlung, falls diese Gesetzesänderung
nicht eintritt).
Die Bundesverfassungsrichter haben zwar
im obengenannten Urteil festgelegt, dass ein pflichtwidrig
später erlassenes Gesetz zum 01.01.2011 in Geltung zu
setzen ist, es ist aber noch nicht absehbar, ob der
Gesetzgeber diese Forderung übernimmt.
Wenn das nicht erfolgt und die derzeit
erlassenen Bescheide nicht als vorläufige Bescheide zu
gelten haben, müsste der Anspruch auf Rückwirkung zum
01.01.2011 durch Widerspruch und Klage durchgesetzt werden.
Sozialverbände empfehlen deshalb,
gegen Bescheide, die nicht als vorläufig geltend
gekennzeichnet sind, Widerspruch einzulegen. Natürlich würde
das die Jobcenter – aus unserer Sicht vermeidbar – außerordentlich
belasten und von der Erledigung ihrer originären Aufgaben
abhalten.
Wir vermuten, dass es zur Frage der Gültigkeit
der nach dem 01.01.2011 erlassenen Bescheide zum SGB II eine
zentrale Vereinbarung gibt.
Wir möchten Sie deshalb fragen, welche
Gründe vorliegen, die seit dem 01.01.2011 erlassenen
Bescheide der Jobcenter in der Frage der Höhe der
Regelleistungen nicht als vorläufig geltend kennzeichnen zu
lassen.
Für eine baldige Antwort wären wir
Ihnen dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
die Besucher der Bürgerversammlung des
Sozialforums Göltzschtal
für die Richtigkeit:
Dr. Dorothea Wolff
|